Startseite Internetagentur Kunden Produkte & Lösungen Veranstaltungen aixhibit
News/ Blog Kontakt Support Jobs & Karriere Downloads Partner Leitbild Über aixhibit

zurück zur Newsübersicht

silicon.de: Handel mit gebrauchter Software ist und bleibt l

03.02.2006

Nachdem der Softwarehersteller Oracle in einem Prozess vor dem Landgericht München I gegen einen gewerblichen Softwarehändler geklagt hat, entschied das LG, dass der Handel mit gebrauchten Oracle-Lizenzen verboten sei, wenn bei der Übertragung der Lizenzen kein Datenträger mitverkauft wird.

Peter Guntz, Richter und Pressereferent des Landgerichts teilt die Oracle-Aussage, der Handel mit gebrauchter Software sei illegal, jedoch nicht. “Voraussetzung für eine Rechtswidrigkeit des Handels mit Lizenzen nach dem Urteil des LG München I ist, dass der Softwarehersteller gemäß seinen Lizenzbedingungen nur einfache, nicht weiter abtretbare Nutzungsrechte eingeräumt hat. In diesem Fall gibt es kein Recht, selbst Vervielfältigungen vorzunehmen.”, so Guntz gegenüber silicon.de.

Jedoch sind “andere Gestaltungen von Lizenzbedingungen denkbar, so dass sich dann auch andere Rechtsfolgen ergeben können”, so Guntz. “Nicht ausgeschlossen werden kann auch die Weiterveräußerung bereits durch den Hersteller verkörperter Vervielfältigungsstücke der Software (auf CD-Rom oder anderen Datenträgern)”, erläutert der Richter. Rechtliche Grundlage sei hier das Prinzip der “Erschöpfung”. Das bedeutet, wenn ein Urheber ein Werk auf den Markt gebracht hat, es dort auch von anderen weiterverbreitet werden darf. Nicht rechtmäßig sei jedoch eine Vervielfältigung.

silicon.de, 02.02.2006
Derzeit ist das Urteil des LG München I zudem nicht rechtskräftig, da der Softwarehändler bereits gegen das Urteil in Berufung gegangen ist.

Der pragmatrade-Praxistipp:
Bestehen Sie beim Neukauf von Software auf einen Datenträger. Wie selbst das Urteil des LG München I bestätigt, steht einem Weiterverkauf der Software dann nichts im Wege!