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Gericht erlaubt Handel mit Second-Hand-Software

19.10.2006

“Verbreitungsrecht hat sich nach Inverkehrbringen erschöpft”

Dass der Handel mit gebrauchten Autos oder Kühlschränken erlaubt ist, muss nicht erst gerichtlich geklärt werden. Dass dies aber auch Software gilt, musste nun erst vom Landgericht Hamburg klar gestellt werden. Selbiges Gericht hat im Prozess Microsoft gegen den pragmatrade-Mitbewerber usedsoft nun klar entschieden, dass der Handel mit Software ohne jegliche Einschränkung möglich ist.

“Das Verbreitungsrecht von Microsoft an seiner Software habe sich durch deren Inverkehrbringen mit Zustimmung von Microsoft erschöpft”, heisst es in der Urteilsbegündung des LG.


www.pressetext.ch/pte.mc?pte=061019021