eRecht: Regeln und Abmahnfallen beim Auslandsversand
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10.09.2008 Bieten Sie als Webshop-Betreiber Lieferungen auch in das europäische Ausland an, so müssen Sie entsprechend der Regelungen für den innerdeutschen Versand auch die Auslandsversandkosten angeben. Dabei reicht es nicht aus, diese erst auf Nachfrage bekannt zu geben! Das Landgericht Berlin hat unlängst entschieden, dass Unternehmen auch dann kostenpflichtig abgemahnt werden können, wenn Sie die Auslandsversandkosten nicht angeben. Gesonderte Regelungen sind auch hinsichtlich des Widerrufsrechts zu beachten. "So gilt zum Beispiel in Malta und Slowenien eine 15-tägige Widerrufsfrist, in Griechenland und Estland gibt es keinerlei Ausnahmen vom Widerrufsrecht (auch nicht bei Maßanfertigungen oder bei zur Rücksendung nicht geeigneten Waren), in Finnland muss immer der Händler die Rücksendekosten tragen (auch bei einem Warenwert unter 40 Euro) und in Spanien muss der doppelte Kaufpreis rückerstattet werden, wenn eine Rückzahlung nach Widerruf nicht binnen 30 Tagen erfolgt", so Ulrich Hafenbradl, E-Shop-Experte von www.trustedshops.de in seinem Artikel für die internet world business. Weitere Informationen finden Sie im kompletten Artikel (Link s. u.). Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr AIXhibit-Ansprechpartner gerne zur Verfügung. internetworld.de/Wissen/E-Shop-Tipps2/Auslandsversand-Die-wichtigsten-Regel-und-Abmahnfallen/Versandkosten-und-Widerrufsfrist |
